Warnung – Krebsrisiko durch Kontakt mit Krebsmedikamenten
Krebsrisiko durch Kontakt mit Zytostatika – Hierzu warnt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) das medizinische Fachpersonal. *
„Im Gesundheitsdienst müssen unter Wahrung empfohlener Schutzmaßnahmen Zytostatika zubereitet, verabreicht und entsorgt werden. Dabei ist das betroffene Personal – wenn auch in geringem Umfang – inhalativ und evtl. dermal gegen diese Substanzen exponiert. Da es sich bei den meisten Zytostatika um Kanzerogene mit mutagenem Wirkungsmechanismus handelt, kann ein Schwellenwert für die krebserzeugende Wirkung nicht aufgestellt werden.“ (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV), 2001)
von Rainer Taufertshöfer, Medizinjournalist; Heilpraktiker, Forscher, Fachbuchautor, Seminarleiter und Referent: Mehr über mich…
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Der bereits an Krebs erkrankte Patient bekommt jedoch, ungeachtet der zusätzlich krebsverursachenden Wirkung jener Zytostatika, diese in Behandlungen in den Körper eingeführt.
Wo ist zudem der grundlegende wissenschaftliche Beweis für die Wirksamkeit von Zytostatika gegen Krebs zu finden? Denn Gefälschte Studien & Schmiergelder im amerikanischen Gesundheitswesen zeigen auf, dass auch europäische Pharmaunternehmen verwickelt sind.
Diese Aussage unterstreicht eine Veröffentlichung des renommierten Magazin FORBES, aus dem Jahr 2018:
„Leider sind die Probleme endemisch und tief in der medizinischen Kultur verankert. Wenn es um die fragwürdige Ethik der Annahme von Geld und Vergünstigungen von Arzneimittel- und Geräteherstellern geht, schauen Ärzte und Krankenhausverwalter routinemäßig in die andere Richtung. […] Nirgendwo sind diese Nebenwirkungen offensichtlicher als bei der Krebsbehandlung. Ein kürzlich veröffentlichter Bericht mit dem Titel “Unintended Consequences of Expensive Cancer Therapeutics” hat herausgefunden, dass die letzten 71 Chemotherapeutika, die von der FDA zugelassen wurden, die Lebensdauer um durchschnittlich nur 2,1 Monate verlängern – eine Zeit, die oft mit Schmerzen verbracht wird, isoliert von Freunden und Familie.“ (Pearl, 2018).
Werden hier Studien unterschlagen, welche ggf. eine Nicht-Wirksamkeit belegen könnten? Ein aktueller Medizinskandal lässt darauf schließen, wie die Tagesschau berichtete: „Bei 93 Prozent aller medizinischen Studien an deutschen Unis werden die Ergebnisse nicht vorschriftsgemäß veröffentlicht. […] Manchmal komme in Studien zum Beispiel heraus, dass ein Medikament nicht so gut wirkt, wie man zuvor gedacht habe, oder es habe mehr Nebenwirkungen, als man angenommen habe.“ (Grill, 2019). Es bröckelt nicht nur auf der politischen und finanziellen Ebene – Ist der Gesundheitswirtschaft Deutschlands noch ernsthaft zu trauen?
Weshalb können solche, nachweislich potentiell tödlichen, Wirkstoffe überhaupt in den Verkehr gebracht werden? Das Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz – AMG) verbietet sogar solche Arzneimittel. Im § 5 »Verbot bedenklicher Arzneimittel« heißt es:
• Es ist verboten, bedenkliche Arzneimittel in den Verkehr zu bringen oder bei einem anderen Menschen anzuwenden.
• Bedenklich sind Arzneimittel, bei denen nach dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse der begründete Verdacht
besteht, dass sie bei bestimmungsgemäßem Gebrauch schädliche Wirkungen haben, die über ein nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft vertretbares Maß hinausgehen.
Ist der Tod von 25.000 Menschen und sind 300.000 schwere Nebenwirkungsfälle nicht Grund genug diese Pharma-Medikamente zu verbieten? Offensichtlich NICHT!
Wo sind hier christliche Werte, wie die der Nächstenliebe zu finden, von denen Herr „Bundesgesundheitsminister“ Jens Spahn im Zusammenhang mit seiner Parteizugehörigkeit in der Christlich Demokratische Union Deutschlands ethisch verpflichtet ist (Schmiese, 2005)?
Ich persönlich gehe davon aus, dass das Ausmaß der allgemeinen Gefahrenlage in der Schulmedizin weitaus dramatischer ist, als wir es uns überhaupt ausmahlen könnten und aus meiner Perspektive betrachtet medial schöngeredet wird (DW, 2019).
Im gleichen Zuge versuchen jene Verursacher den Beruf des Heilpraktikers zu verbieten, obwohl im Vergleich zu denen hier dargestellten schulmedizinischen Verschulden keine Gefahr ausgeht (Feldwisch-Drentrup, 2019).
Wieviel menschliche Dramen könnten vermieden werden, wenn dieser Raubbau am Menschen endlich aufhören würde?
Hinweise des Autors
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Literaturverweis
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV). (23. 04 2001). Krebsrisiko beim Umgang mit Zytostatika. Von dguv.de: https://www.dguv.de/de/wir-ueber-uns/impressum/index.jsp abgerufenDW. (14. 09 2019). WHO: Jede Minute fünf Tote durch falsche medizinische Behandlung. Von amp.dw.com: https://amp.dw.com/de/who-jede-minute-f%C3%BCnf-tote-durch-falsche-medizinische-behandlung/a-50430375 abgerufen
Feldwisch-Drentrup, H. (04. 11 2019). Bundesregierung prüft Reform oder Abschaffung des Heilpraktiker-Berufs . Von medwatch.de: https://medwatch.de/2019/11/04/exklusiv-bundesregierung-prueft-reform-oder-abschaffung-des-heilpraktiker-berufs/ abgerufen
Grill, M. (30. 12 2019). Unis verheimlichen Studienergebnisse. Von tagesschau.de: https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/medizinstudien-101.html abgerufen
Pearl, R. (10. 12 2018). Shame, Scandal Plague Healthcare Providers In 2018 . Von forbes.com: https://www.forbes.com/sites/robertpearl/2018/12/10/shame-scandal/#28af19546807 abgerufen
Schmiese, W. (03. 01 2005). Mitmenschlichkeit und Nächstenliebe. Von faz.net: https://www.faz.net/aktuell/politik/union-mitmenschlichkeit-und-naechstenliebe-1214071.html abgerufen