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CDL-/CDS-/CDI-Lösungen

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Viren und alternative Lösungsansätze zur Vermeidung schwerwiegender Impfschäden

  • Gepostet von Rainer Taufertshöfer
  • Kategorien CDL-/CDS-/CDI-Lösungen, Chlordioxid-Lösungen, Chlordioxid-Patente, Impfschäden, Infektionskrankheiten, Studien, Therapien
  • Datum 16. März 2021
Viren und alternative Lösungsansätze zur Vermeidung schwerwiegender Impfschäden

Viren und alternative Lösungsansätze zur Vermeidung schwerwiegender Impfschäden*

Die Impfung gegen eine Infektion mit dem Human Papillomavirus (HPV) sehe ich als sehr risikobehaftet an, da weiterhin großer Klärungsbedarf besteht, ob diese Impfungen an der Entstehung schwerwiegender Erkrankungen beteiligt sein könnten.

 

von Rainer Taufertshöfer, Medizinjournalist; Heilpraktiker, Forscher, Seminarleiter und Referent: Mehr über mich…

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Der HPV (Human Papillomavirus) kann bestimmte Arten von Krebs verursachen. Hierunter gehören Hals-, Vaginal- und Vulvakarzinome bei Frauen, Peniskrebs bei Männern und Analkrebs bei Männern und Frauen. Unter anderem ist der Virus durch sexuellen Kontakt übertragbar. Diese Fakten werden durch Studien belegt und regen nicht nur die pharmakologische Industrie an, nach Lösungen zur Beseitigung dieser Gefahren zu suchen. Während die Schulmedizin diesen Gefahren u.a. mit Impfung, Operation, radioaktiver Bestrahlung und Chemotherapie begegnet, gehen naturheilkundliche Lösungsansätze den Weg der Prophylaxe durch immunstärkende Therapiekonzepte, Ernährungsumstellungen, antikarzinogenen und antiviralen Pflanzenwirkstoffen und dem Ausgleich des vegetativen Nervensystems.

Durch die in den letzten Jahren neu entstandenen erfahrungsmedizinischen Lösungssätze mit Chlordioxid-Lösungen, könnten heute beide Therapierichtungen in der modernen HPV-Therapie davon profitieren.

Die schulmedizinischen Ansätze

Das U.S. Department of Health & Human Services gibt an, dass HPV-Impfstoffe sicherstellen, dass vor einem möglichen Kontakt mit dem Virus ein Infektionsschutz besteht. Daher wird der HPV-Impfstoff gezielt bei Jugendlichen im Alter zwischen 11 und 12 Jahren eingesetzt. Doch kann dieser auch generell ab dem Alter von 9 Jahren und bis zum Alter von 45 Jahren verabreicht werden (Centers for Disease Control and Prevention (CDC), 2019). Somit erscheint der Absatzmarkt in einer sehr großen Altersgruppe sichergestellt.

Das global agierende US-amerikanische Pharmaunternehmen Merck Sharp & Dohme, welches ursprünglich ein Tochterunternehmen des Darmstädter Pharmakonzerns E. Merck war, erwirtschaftete im Jahr 2018, 42,29 Milliarden USD. Somit gehört dieser Konzern zu den führenden Medikamenten Herstellern weltweit. Die HPV-Impfstoffe gehören auch zu seinen Einnahmequellen.

In einer deutschen Werbeaktion (siehe nachfolgende Abb.) für seinen HPV-Impfstoff gibt das Pharmaunternehmen in bundesweiter Verbreitung an, dass folgende unerwünschte Wirkungen durch diese Impfung hervorgerufen werden können, welche im Verhältnis zu einer Krebserkrankung bei erster Betrachtung doch eher harmlos erscheinen.

„Die häufigsten beobachteten Nebenwirkungen sind Kopfschmerzen und Hautreaktionen an der Einstichstelle […].
Seltener sind Übelkeit, Schwindel, Fieber und Abgeschlagenheit […].“
(MSD SHARP & DOHME GMBH , o.A.).

An dieser Werbeaktion beteiligen sich die Ärztliche Gesellschaft zur Gesundheitsförderung, Deutsche STI-Gesellschaft – Gesellschaft zur Förderung der Sexuellen Gesundheit, Deut-sche Gesellschaft für Urologie, Berufsverband der Deutschen Urologen, HPV-Frauen-Netzwerk (Deutscher Akademikerinnenbund), WIR Walk In Ruhr, Zentrum für sexuelle Ge-sundheit, Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte und der Berufsverband der Frauenärzte (MSD SHARP & DOHME GMBH , o.A.).

Das Pharmaunternehmen Merck Sharp & Dohme kann sich somit einem gewaltigen Verteilernetzwerk sicher sein, wodurch es nicht an Werbemaßnahmen für den Impfstoff mangeln wird. Verschwiegen wird bei all dieser Werbeeuphorie indessen, dass der HPV-Impfstoff unter Verdacht steht schwere Erkrankungen hervorrufen zu können. Es handelt sich hierbei beispielsweise um die sogenannte Narkolepsie (Klingner, 2017) und das Guillain-Barré-Syndrom (S., et al., 2017).

Das Paul-Ehrlich-Institut, ein Bundesinstitut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit (PEI), zitiert die in der Fachliteratur geschilderten Symptome der Narkolepsie wie folgt.

„Die Narkolepsie ist eine Schlaf-Wach-Störung mit REM (rapid eye movements)- und Non-REM-Schlafstadien-assoziierten Symptomen. Dazu gehören beispielsweise länger als sechs Monate bestehende Tagesschläfrigkeit, plötzlicher beidseitiger Tonusverlust der Muskulatur (Kataplexie), fraktionierter Nachtschlaf und automatische Fortsetzung von Handlungen. Zum Krankheitsbild gehören auch dringender Schlafdrang, Schlaflähmung (beim Erwachen zunächst Bewegungs- und Sprachunfähigkeit) sowie bereits in der Einschlafphase einsetzende, lebhafte visuelle Traumaktivität (hypnagoge Halluzination). Das Auftreten aller vier Kernsymptome (Tagesschläfrigkeit, Kataplexie, Schlaflähmungen und hypnagoge Halluzinationen) ist eher die Ausnahme als die Regel.“ (Paul-Ehrlich-Institut, 2010).

Das Guillain-Barré-Syndrom gehört zu der Gruppe der Polyneuropathie. In ihrer schweren Verlaufsform geht sie in die chronische inflammatorische, demyelinisierende Polyneuropathie (CIDP) über. Symptome können eine Schwäche der Beine und der Arme sein, wodurch beispielsweise das Heben der Füße erschwert wird. Weiterhin können Schwierigkeiten in der Feinmotorik der Hände und der Überkopfarbeiten auftreten. Sensibilitätsstörungen wie Brennschmerz, Taubheitsgefühl, Kribbelgefühl und Gangunsicherheit können hierbei auftreten (Charité – Universitätsmedizin Berlin, o.A.).

Das Guillain-Barré-Syndrom scheint durch eine HPV-Impfung verstärkt aufzutreten, so die Feststellung einer 2017 veröffentlichten Studie der französischen Gesundheitsbehörden „Agence Nationale de Sécurité des Médicaments et des Produits de Santé (ANSM)“ und „Caisse Nationale de l’Assurance Maladie des Travailleurs Salariés (CNAMTS)“ (S., et al., 2017).

Impfbefürworter und betroffene Patienten sollte folgender Fall, der durch eine SchweinegrippeImpfung entstandenen Schlafkrankheit (Narkolepsie), aufhorchen lassen. Im Jahr 2018 veröffentlicht hierzu das Ärzteblatt folgende Meldung.

„Das Sozialgericht Koblenz stützte sich in seinem Urteil nun auf das Gutachten eines medizinischen Sachverständigen sowie darauf, dass europaweit zahlreiche Fälle mit einem Zusammenhang zwischen Impfung und Schlafkrankheit dokumentiert seien und zu Ansprüchen auf Entschädigung geführt hätten. Das Gericht sprach der Klägerin daher eine Versorgungsrente von monatlich 326 Euro zu.“ (Deutsches Ärzteblatt, 2018)

Auch ausländische Gesundheitsbehörden warnen:

„Wie bei jedem Medikament gibt es zudem eine sehr geringe Chance, dass ein Impfstoff eine schwere allergische Reaktion, andere schwere Schäden oder gar den Tod verursacht.“ (Centers for Disease Control and Prevention (CDC), 2019).

Alternativmedizinische Lösungsätze der Neuen Erfahrungsmedizin

Eine Alternative zur Vorbeugung oder Therapie einer HPV-Infektion, sehe ich in der Mögllichkeit der Anwendung mit wässrigen Chlordioxid-Lösungen (CDL/CDS, nicht zu verwechseln mit „MMS“!). Diese birgt das Potential, die durch Impfungen verabreichten Giftstoffe zu oxidieren und selbst die Ursachen einer viralen- oder bakteriellen- Krankheitsursache, wie beseitigen zu können. Doch seit Jahren tritt eine breit aufgestellte Medienfront, mit allen Mitteln, der ihr gegebenen modernen und traditionellen medienpolitischen Macht, gegen die freie Forschungsarbeit mit Chlordioxid-Lösungen an (Taufertshöfer, MMS ist GIFT! Wirklich? Hier die aktuellen Fakten: Medikamente, Patente und Studien zu “MMS” und Chlordioxid-Lösungen., 2019). Wie dem aufgeklärten Leser bereits bekannt ist, stellen diese faktenlosen, polemisierten medialen Angriffe für mich ein wichtiges Indiz dar, dass die freie Forschungsarbeit in die richtige Richtung geht. Dies wurde in der Vergangenheit der Menschheitsgeschichte stets so gehandhabt, dass durch das etablierte System, gefährdende Neuentwicklungen verleumdet wurden. Nach meinen neusten Recherchen zudem vielversprechende Forschungsarbeiten der Redox-Regulierung bei lebensbedrohlichen Infektionskrankheiten hierdurch beendet, indem die zuständige Forschungsleiterin an die Spitze „nach oben befördert“ wurde und der neu bestimmte Professor nicht länger in die Richtung des „oxidativen Durchbruches“ forschen wird.

Das volle Spektrum an Möglichkeiten, welches mit oxidativen Chlordioxid-Lösungen erreicht werden kann, bieten Einblicke in zahlreiche Patentschriften (Taufertshöfer, Studien und Patente zu MMS/CDS/CDI, Chlordioxid, ClO2, NaClO2 und weiteren Heilmitteln u.a. in der modernen Krebstherapie., 2018), um im nachfolgenden nur eine hiervon darzustellen.
Das breite Spektrum der durch Chlordioxid-Lösungen behandelbaren Viruserkrankungen, sind laut einer US-Patentschrift vom 16.04.2013, nicht nur auf die humanen Papillomaviren (HPV) beschränkt (United States Patentnr. US 8.420,129 B2, 2013).

„[…] Influenzaviren (Typ A, B und C), Vogelgrippeviren, Noroviren (Katzenkaliciviren), humane Papillomaviren (HPV): Erreger der Cervizitis, bösartiges Adenom des Gebärmutterhalses und Condyloma acuminatum), Coxsackievirus (Erreger der Handfuß-Mund-Krankheit, aseptische Meningitis, Sommerkälte, Fiebererkrankung, Lähmung und Atemwegserkrankung), AIDS-Virus (HIV), Hepatitis-B-Virus, Hundeparvovirus, Rotavirus, HHV-1 (Herpes simplex Virus Typ 1 (HSV-1)), HHV-2 (Herpes simplex Virus Typ 2 (HSV-2)), HHV-3 (Varicella-Zoster-Virus (VZV)), HHV-5 (Cytomegalie-Virus (CMV)), Virus im Zusammenhang mit einem ophthalmischen Feld (Adenovirus für Pharyngokonjunktivitis (Wasserbeckenfieber) und epidemische Keratokonjunktivitis (Rosa-Augen); und Enterovirus bei akuter hämorrhagischer Konjunktivitis)“ (United States Patentnr. US 8.420,129 B2, 2013).

Beispiele für zu behandelnde bakterielle Erkrankungen.

„[…] Staphylococcus aureus, Pseudomonas aeruginosa, Streptococcus, Neisseria gonor-rhoeae und Treponema pallidum, und die Zusammensetzung der vorliegenden Erfindung kann zur Behandlung der durch diese Bakterien verursachten Krankheiten verwendet wer-den, wie die unten aufgeführten. Beispiele sind Dermatosen wie Akne vulgaris (Akne), Im-petigo contagiosa, Dekubitus (Dekubitus), Hordeolum (Chalazion), Blepharitis marginalis, periodische Erkrankungen (wie alveoläre Pyorrhoe), Cellulite, Follikulitis und Staphylokok-ken verbrühte Haut. Die vorliegende Erfindung kann zur Vorbeugung von Sekundärinfektionen, wie z.B. Verletzungen, Verbrennungen und chirurgischen Wunden, verwendet werden.“ (United States Patentnr. US 8.420,129 B2, 2013).

Beispiele für zu behandelnde Pilz Erkrankungen.

„[…] Trichophyton, Malassezia und Candida, und die Zusammensetzung der vorliegenden Erfindung kann zur Behandlung der durch diese Pilze verursachten Krankheiten, wie bei-spielsweise der unten aufgeführten Dermatose, verwendet werden. Beispiele sind Tinea pedis, Tinea corporis, Tinea cruris, Tinea unguium, andere Trichophyton-Infektionen, Candidiasis (wie kutane Candidiasis und Vulvalkandidiasis), interdigitale Erosion, Erythem-Mycoticuminfantile, Paronychie, Tinea versicolor und seborrhoische Dermatitis.“ (United States Patentnr. US 8.420,129 B2, 2013).

Beispiele für die Körperregionen, auf die die Chlordioxid-Lösung angewendet werden kann.

„[…] Kopfhaut, Gesicht, Auge (z.B. Augenlid, Bindehaut oder Hornhaut), Ohr (z.B. Außenohr und Außenkanal), Nase (z.B, Nasenlöcher und Nasenschleimhaut), Lippe, Mundhöhle, Rachen, Kehlkopf, Glottis, Atemschleimhaut, Speiseröhre, Magen, Zwölffingerdarm, Dünndarm, Dickdarm, Zunge, Gingiva (Zahnfleisch), Hals, Torsoanteil, Gliedmaßen (einschließlich Interdigitalbereich), Penis, Genitalpräpuze, Vulva, Vagina, Gebärmutterhals, Endometrium, Anus, Rektum und Nagel. Die Zusammensetzung der vorliegenden Erfindung wird auch auf die Schleimhaut angewendet. Darüber hinaus kann es für Haut oder Hautschleimhaut verwendet werden, nicht nur für den menschlichen Körper, sondern auch für Haustiere wie Hund und Katze und Haustiere (wie die Kuh, das Schwein, das Huhn und die Schafe).“ (United States Patentnr. US 8.420,129 B2, 2013).

Meine Schlussbetrachtung

Die gesundheitliche Unbedenklichkeit einer Chlordioxid-Lösung, vorausgesetzt bei sachgerechter Anwendung, habe ich in den letzten Jahren anhand zahlreichen Veröffentlichungen sehr ausführlich darstellen können. Diese Informationen habe ich auf zahlreichen Online-plattformen kostenfrei zur Verfügung gestellt (Taufertshöfer, MMS ist GIFT! Wirklich? Hier die aktuellen Fakten: Medikamente, Patente und Studien zu “MMS” und Chlordioxid-Lösungen., 2019). Hinzu bemerkt ist die selbst Herstellung einer 0,3%igen, pH-neutralen Chlordioxidlösung, für nur 20 Cent Rohstoffkosten, in nur einer Stunde, sehr leicht umsetzbar. Somit obliegt es einem jedem selbst abzuschätzen, den selbstbestimmten Weg oder den pharmakologisch verordneten Weg der Gesunderhaltung zu beschreiten. Eine Entscheidungshilfe bietet hier ein aktueller Medizinskandal, des verheimlichen von Studienergebnissen. Hierdurch wurde meiner Meinung nach der letzte Rest einer zerbrechlichen universitären Glaubwürdigkeit zu Grabe getragen und unterstreicht die Sinnhaftigkeit einer freien Forschungsarbeit.

„Bei 93 Prozent aller medizinischen Studien an deutschen Unis werden die Ergebnisse nicht vorschriftsgemäß veröffentlicht. […] Manchmal komme in Studien zum Beispiel heraus, dass ein Medikament nicht so gut wirkt, wie man zuvor gedacht habe, oder es habe mehr Nebenwirkungen, als man angenommen habe.“ (Grill, 2019)

Es bröckelt nicht nur auf der politischen und finanziellen Ebene der Gesellschaft:
“Ist der Gesundheitswirtschaft Deutschlands noch ernsthaft zu trauen?”.

*Haftungshinweis: Heilaussagen und Rechtsberatungen sind mir (Rainer Taufertshöfer) in jeglicher Form gesetzlich verboten und werden auf meinen Internetseiten und Videos nicht abgegeben und sollen als solche auch nicht verstanden werden. Forschungsseminare.de stellt vielmehr eine Plattform dar, welche bisher unpublizierte vorläufige Forschungsergebnisse der außeruniversitären freien Forschung veröffentlicht, mit dem Zweck des öffentlichen Gedankenaustausches der vorgestellten Arbeiten. Ich weise darauf hin, dass Teile der auf meinen Internetseiten und Videos vorgestellten Diagnose- und Behandlungsmethoden, Produktionseinrichtungen, Verfahren der naturheilkundlichen Erfahrungsmedizin und der freien Forschung entstammen, die nicht zu den allgemein anerkannten Methoden im Sinne einer Anerkennung durch die Schulmedizin gehören. Alle getroffenen Aussagen über Eigenschaften und Wirkungen sowie Indikationen der vorgestellten Verfahren beruhen alleine auf den Erkenntnissen und Erfahrungswerten der jeweiligen Therapierichtung selbst, welche alle von der Schulmedizin nicht anerkannt werden. Daher sind alle dargestellten Inhalte aus rechtlichen Gründen lediglich als Zusammenfassungen von Literaturrecherchen, persönlichen Erfahrungen und der freien Forschung zu verstehen, auch rate ich stets vor einer Nachahmung ab. Sie geben ausschließlich die persönliche Auffassung der jeweiligen Autoren und mir wieder - sie stellen keinen medizinischen oder rechtlichen Ratschlag dar. Die Verwendung aller auf meinen Internetseiten und Videos gegebenen Informationen erfolgt immer und ausschließlich in Eigenverantwortung. Bitte beachten Sie Sicherheitsdatenblätter der jeweiligen Substanzen, welche alle keine Zulassung als Medikament oder Nahrungsergänzungsmittel besitzen. Bei bestehender Krankheit suchen Sie stets einen Arzt oder Heilpraktiker auf.
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Tags:CDL-Lösung, CDS-Lösung, Chlordioxid-Lösung, Impfschäden, Infektionskrankheiten, mRNA Impfstoff, Patentanmeldungen, Studien, Zwangsimpfung

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Rainer Taufertshöfer

Freier Medizinjournalist, Heilpraktiker, Forscher, Seminarleiter und Referent.

In Fachkreisen gehöre ich zu den führenden Spezialisten in der Entwicklung verschiedenster Herstellungs- und Anwendungsverfahren pH-Wert neutraler Chlordioxid-Lösungen, ergänzenden Wirkstoffen und Therapiekonzepten. Neben meiner Forschungsarbeit und Tätigkeit als freier Medizinjournalist und Forscher, führe ich als Heilpraktiker seit vielen Jahren erfolgreich eine Naturheilpraxis mit dem Schwerpunkt für alternative Intensivtherapien.

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